| Nach dem Ableben müssen alle Verpflichtigungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, entweder geändert, gelöscht oder gekündigt werden. Dazu gehören alle Arten von Verträgen, wie z.B.Mitgliedschaften bei Organisationen und Vereine, Mietverträge, Zulassung des Kfz usw. Wir erledigen Ihnen einen Großteil dieser Abmeldungen. |