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| Todesfall |
| Erst nach einer Totenbeschau kann der Arzt die Todesbescheinigung ausstellen, die für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Zusammen mit den Behörden klären wir den Zeitpunkt der Freigabe des Verstorbenen. Eine Meldung an die Exekutive ergeht bei ungeklärter Todesursache, bei Todesfällen als Folge von strafbarer Handlung und bei Todesfällen nach anzeigepflichtigen Krankheiten. |
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